§ 16 - Verhalten bei der „Öffentlichen Sitzungen“ :
* Es wird die Sprache gesprochen, die von allen verstanden wird
* Respektvoller Umgang ist Voraussetzung
* Die Füße bleiben auf dem Boden und nicht auf dem Tisch
* Das Handy wird ausgeschaltet
* Jeder der sich meldet, wird angehört
* Wenn einer spricht, hören die anderen zu
* Jeder darf ausreden & wird nicht unterbrochen
* Bei Störungen wird die Person aus dem Haus verwiesen